Rechtsanwalt
H. Dinkelacker
Philippine-Welser-Straße 13
86150 Augsburg

Fußgängerzone,
gegenüber Maximilianmuseum

Telefon 0821 / 50 89 262
Telefax 0821 / 50 89 283
E-Mail info@dinkelacker.com

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
9 Uhr bis 17 Uhr
Freitag:
9 Uhr bis 15 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Gerne berate ich Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München

Berufsbezeichnung:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin"
wurde den Berufsträgern der Kanzlei aufgrund bundesdeutscher
Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung
und einem besonderen Zulassungsverfahren von der Rechtsanwaltskammer München zuerkannt.

Berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.

USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE225768065

Berufshaftpflichtversicherung:
Victoria Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Interessensschwerpunkte

  • Strafrecht

    Unabhängig davon, wessen Sie beschuldigt werden, sollten Sie baldmöglichst einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger an Ihrer Seite haben.

    Eine frühzeitige Beratung ermöglicht Ihrem Anwalt eine rasche Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Ermittlungsbehörden, was in vielen Fällen dazu beitragen kann, einen Prozess gegen Sie zu vermeiden.

  • Mietrecht

    Die letzte Mietrechtsreform hat einschneidende Änderungen für Mieter und Vermieter gebracht:

    ...Kündigung von Wohnraum durch den Mieter nun grundsätzlich unabhängig von der bisherigen Mietdauer mit einer Frist von 3 Monaten möglich ...Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nun grundsätzlich nicht um mehr als 20 %erhöht werden...etc.

    Ein auf Mietrecht spezialisierter Fachmann berät Sie hier gerne über Ihre Rechte.

  • Verkehrsrecht

    Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Verkehrsunfall oder drohendes Fahrverbot, die Einschaltung eines Spezialisten, der den neusten Stand der Technik kennt, kann sich hier für den Mandanten auszahlen.

    Rechtsanwalt Dinkelacker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

  • Familienrecht

    Im Familienrecht entstehen schnell langfristige und sehr weitreichende Folgen, über die Sie sich bei einem Anwalt informieren sollten.
    Bei Fragen bezüglich Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich oder elterliches Sorgerecht empfiehlt es sich immer, im voraus einen Fachmann zu konsultieren.

  • Arbeitsrecht

    Nach einer Kündigung oder Abmahnung bedarf es der sofortigen Reaktion, um dauerhafte Nachteile zu vermeiden.

    Ihr Anwalt berät Sie über die Frist einer Kündigungsschutzklage, sowie die Höhe einer angemessenen Abfindung.

    Immer noch aktuell:

    Seit dem 01.01.2004 gibt es erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber !

    Zukünftig gilt für alle Beendigungs- und Änderungskündigungen eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen für jeden Unwirksamkeitsgrund einer Kündigung unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und dem Vorliegen eines Kleinbetriebes.